Stolperstein Ferienlohn bei Mitarbeiter im Stundenlohn

In der Praxis werden Stundenlöhne direkt mit dem Ferienzuschlag von 8.33% resp. 10.64% an die Mitarbeiter ausbezahlt. Gemäss Art. 329d Abs. 2 OR ist es jedoch strikte untersagt, Ferien während des Arbeitsverhältnisses abzugelten. Sie sind beim effektiven Ferienbezug zu vergüten. Ausnahmen gelten nur für sehr kurze und/oder sehr unregelmässige Beschäftigungen. Gemäss Entscheid des Bundesgerichtes ist mit Verschärfungen zu rechnen, damit die bekannte Praxis nicht weiter umgesetzt werden kann. Wir empfehlen, den Ferienlohn ausschliesslich bei Ferienbezug zu vergüten.

4. Oktober 2023

Advise Treuhand AG
Alte Landstrasse 150
CH-8706 Meilen

+41 44 924 20 10
meilen@advise.ag

Mitglied von