Steuerabzug bei Konkubinatspaaren mit Miteigentum

Nicht selten kommt es vor, dass Konkubinatspaare eine Liegenschaft zu hälftigem Miteigentum erwerben. Der besserverdienende Partner/Partnerin übernimmt irgendwann möglicherweise einen höheren Anteil der Schuldzinsen oder der Unterhaltskosten, da sich die andere Person um die Kinder kümmert und weniger/kein Einkommen erwirtschaftet. Das Steueramt akzeptiert trotz höheren Zahlungen nur Abzüge von 50% dieser Kosten, weil auch nur 50% des Eigenmietwerts vom wirtschaftlich stärkeren Miteigentümer zu versteuern sind. Interne Abmachungen zur anderen Aufteilung der Kosten akzeptiert das Steueramt gestützt auf die Rechtsprechung nicht.

7. August 2023

Advise Treuhand AG
Alte Landstrasse 150
CH-8706 Meilen

+41 44 924 20 10
meilen@advise.ag

Mitglied von