Steuervorauszahlungen werden ab dem 01.01.2024 wieder attraktiver

Auf Stufe der Zürcher Staats- und Gemeindesteuer werden Steuervorauszahlungen mit einem Vergütungszins zugunsten der Steuerpflichten belohnt. Aufgrund des tiefen Zinsniveaus betrug dieser Zins in den letzten Jahren 0.25%. Ab dem 1. Januar 2024 werden Steuervorauszahlungen vor der Fälligkeit bis zum 30. September des Steuerjahres mit einem Zins 1% belohnt.

5. September 2023

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